Das Widerrufs- und Rückgaberecht besteht - unabhängig vom Zustand oder vom (Sonder-) Preis der angebotenen Artikel.


BGB §312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fern..

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden. (...)  


BGB §312f Abweichende Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.  


Strittige Klauseln:

"Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht für Waren, bei denen in der Artikelbeschreibung ausdrücklich auf Mängel hingewiesen wurde."

"Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen."



Dazu die WZ:

Es ist unzulässig und benachteiligt den Verbraucher unangemessen, weil er selbstverständlich auch für die Waren bei Erwerb im Wege des Fernabsatzes ein 14-tägiges Rückgaberecht hat. Insoweit ist der Haftungsausschluss unzulässig.





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