Dynamik in der Gesetzgebung

AGB im Wandel gesetzlicher Anforderungen

Wer Gesetze veröffentlicht, hat in Zeiten, in denen sie mit „heißer Nadel“ gestrickt werden, reichlich zu tun, den ständigen Änderungen nachzukommen. Um wie viel schwerer erst ist, die Ansprüche des Gesetzgebers an Unternehmer zeitnah zu erfüllen.




1. Reformen zur Jahreswende 2001/2002

Als die Sektkorken knallten und der Himmel über Deutschland bunt erstrahlte, nahmen wir nicht nur Abschied von der Deutschen Mark und begrüßten den Euro als neues gesetzliches Zahlungsmittel.
Mehr oder weniger unbemerkt verabschiedeten wir uns in dieser Nacht AUCH vom Fernabsatzgesetz, vom „Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB-Gesetz) und vom alten „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (BGB). Wir begrüßten im Rahmen der großen „Schuldrechtsreform“ das neue BGB, dazu die „Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht“ (BGB-InfoVo) und das „Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen“ (UKlaG). Das UKlaG enthält die Sanktionsregelungen, die vorher im AGB-Gesetz standen. Aber die Regelungen zu AGB-Klauseln und die Gesetze zum Fernabsatz stehen seither im neuen BGB – teilweise vernetzt mit der BGB-InfoVo.




2. Reformen im Juli 2004

Rechtsanwälte verabschiedeten am 1. Juli ihre BRAGO (Bundesrechtsanwalts-Gebührenordnung) und rechnen seither nach dem „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte RVG“ ab.
Am 7. Juli trat das lang ersehnte neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG in Kraft. Dadurch ergaben sich mehrere redaktionelle Änderungen in anderen Gesetzbüchern, beispielsweise im UKlaG. Im Dezember 2004 kam es beim Widerrufsrecht im BGB und der BGB-InfoV zu einer Änderung.


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